Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

Leistungsbeschreibung

In Sachsen-Anhalt werden 11 gesetzliche Feiertage begangen. Das sind Neujahrstag, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag sowie 1. und 2. Weihnachtstag.

Für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Sonn- und Feiertage sind die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt zuständig. Diese erteilen auch Ausnahmegenehmigungen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt