Stellenausschreibung
In der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde ist die Stelle der/des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterin/ Bürgermeisters) durch Direktwahl neu zu besetzen. Die Amtszeit beginnt am 19. April 2024.
Die Wahl findet am Sonntag, den25. Februar 2024; eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 10. März 2024 statt.
In der Stadt Wanzleben - Börde mit ihren elf Ortschaften (Bottmersdorf / Klein Germersleben, Domersleben, Dreileben, Eggenstedt, Groß Rodensleben, Hohendodeleben, Klein Rodensleben, Remkersleben, Stadt Seehausen, Stadt Wanzleben und Zuckerdorf Klein Wanzleben) wohnen ca. 13.800 Einwohner.
Die/der Hauptverwaltungsbeamte leitet die Verwaltung der Einheitsgemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) und des Stadtrates und im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel. Darüber hinaus vertritt und repräsentiert die/der Hauptverwaltungsbeamte die Stadt Wanzleben - Börde.
Gesucht wird eine kompetente und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, welche mit Durchsetzungsvermögen und Organisationstalent bereit und in der Lage ist, gemeinsam mit den Gremien der Stadt Wanzleben - Börde die Entwicklung der Einheitsgemeinde zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen. Erwartet werden eine hohe Leistungsbereitschaft und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Räten, Vereinen, Verbänden, Institutionen und der heimischen Wirtschaft.
Die/der Hauptverwaltungsbeamte wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wanzleben - Börde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Für diese Zeit erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Wählbar sind gemäß § 62 Absatz 1 KVG LSA Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die am Wahltag das 21., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben.
Bewerber/innen müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Wahl, so haben sie gemäß § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) mit der Bewerbung eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b zu § 38a KWO LSA abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 KVG LSA wird hingewiesen.
Die Bewerbung muss mindestens enthalten:
Name, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und die Postleitzahl und den Wohnort (Hauptwohnung) der Bewerberin/des Bewerbers.
Wird die Bewerberin/der Bewerber von einer Partei oder Wählergemeinschaft unterstützt, so ist auch diese anzugeben.
Nach § 30 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) muss die Bewerbung für die Wahl zur/zum Hauptverwaltungsbeamten von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Bewirbt sich der/die Amtsinhaber/in erneut, so ist er/sie von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit.
Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Absatz 10 Satz 1 des KWG LSA entsprechend, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Die Niederschrift über die Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen. Weiterhin ist der Bewerbung eine Bescheinigung der Wählbarkeit beizufügen.
Bewerbungen mit den erforderlichen Unterlagen (Unterstützungsunterschriften oder Unterstützungserklärung einer Partei oder Wählergruppe, Wählbarkeitsbescheinigung, eidesstattliche Versicherung für Wahlbewerber anderer Mitgliedsstaaten der EU) sind unter Angabe des Kennwortes „Wahl Bürgermeister/in 2024“ schriftlich an die
Stadt Wanzleben – Börde
Gemeindewahlleiter
Markt 1-2
39164 Stadt Wanzleben - Börde
zu richten.
Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Stellenausschreibung und endet am 18.12.2023, 18:00 Uhr.
Die Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden.
Die erforderlichen Formulare zur Einreichung einer Bewerbung (Unterstützungsunterschriften, Wählbarkeitsbescheinigung, Niederschrift der Mitgliederversammlung, Anlage 8b KWO LSA) sind kostenfrei in der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde während der öffentlichen Sprechstunden erhältlich.