Standesamt

 

Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, die der Mensch unternehmen kann.

(Søren Kierkegaard)

Beginnen Sie Ihre Reise bei uns...

 

 

Wo wird getraut?

  • Trauzimmer Rathaus Wanzleben
  • Rathauskeller
  • Burg Wanzleben
  • Trauzimmer Zuckerdorf Klein Wanzleben

Trauzeiten

  • nach Absprache
  • Terminreservierungen bereits im Vorjahr möglich

Anmeldung der Eheschließung

→ erfolgt im Standesamt des Wohnsitzes der Eheschließenden

→ erforderliche Unterlagen 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • erweiterte Meldebescheinigung *
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Eheurkunde der Vorehe und das zugehörige Scheidungsurteil

Sollte min. 1 Ehepartner nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein, sind die notwendigen Unterlagen direkt im Standesamt zu erfragen.

*wird für Einwohner unserer Einheitsgemeinde bei Anmeldung der Eheschließung im Standesamt ausgestellt

 

Kontakt

Standesamt Wanzleben - Börde
Markt 1–2
39164 Wanzleben-Börde
 
Fax: 039209/447-75
 

Ihre Ansprechpartner im Standesamt

Victoria Genz, Tel.: 039209/447-41

Christian Filly, Tel.: 039209/447-26

 

 

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u.a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus der einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Wanzleben – Börde, Markt 1-2 in 39164 Wanzleben - Börde. Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus § 3 Abs. 2 Kirchenaustrittsgesetz und insbesondere Art. 5, 6, 13, 14 und Art. 49 der Datenschutz-Grundverordnung.

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kirchenaustritte werden 30 Jahre aufbewahrt und können anschließend vom Archiv übernommen werden.

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wanzleben – Börde erreichen Sie telefonisch unter 039209 447-0 oder per E-Mail an: . Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den sachsen-anhaltischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, wenden. Dieser oder Ihr zuständiger Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.

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