Förderverfahren in der Stadt Wanzleben-Börde

Abbruch des ehemaligen Kantinengebäudes in Seehausen

Im Rahmen der Städtebauförderung erhält die Stadt Wanzleben – Börde aus dem Programm 2020: „Förderung von Lebendigen Zentren“ eine Zuwendung für eine Abrissmaßnahme: „Abbruch des ehemaligen Kantinengebäudes“ an der August-Bebel-Straße 8 im OT Seehausen. Insgesamt stehen für den Rückbau 150.000€ € zur Verfügung. Die Förderung gliedert sich in 1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 trägt die Stadt Wanzleben – Börde. Es erfolgt Gebäudeabbruch und Beräumung der Anlage. Durchführungszeitraum: März 2023 – Juni 2023

Seehausen1

Teilsanierung Sporthalle Wanzleben

Im Rahmen der Städtebauförderung erhält die Stadt Wanzleben-Börde aus dem Programmjahr 2021: „Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ eine Zuwendung für eine Sanierungsmaßnahme „Grundschule An der Burg Wanzleben – Teilsanierung der Sporthalle“.

Insgesamt stehen für die Maßnahme 230.000,00 € zur Verfügung. Die Förderung gliedert sich in 75% Bund, 15% Land und 10% Stadt Wanzleben-Börde.

Es erfolgt die Teilsanierung des Sozialtraktes, Erneuerung der Fenster, Erneuerung und Dämmung des Dachs, Dämmung der Fassade, herrichten der Außenanlage, barrierefreier Zugang und Erneuerung der Heizungsanlage.

Bauschild Sporthalle GS Wanzleben1

Teilsanierung Vereinsheim Bördestadion Stadt Wanzleben

Im Rahmen der Städtebauförderung erhält die Stadt Wanzleben-Börde aus dem Programm 2020 „Förderung des Wachstum und der nachhaltigen Erneuerung“ eine Zuwendung  für die Baumaßnahme „Teilsanierung des Vereinsheim Bördestadion Wanzleben“ Raßbachplatz 2b in der Stadt Wanzleben-Börde. Insgesamt stehen für die Baumaßnahme 412.250,00 € zur Verfügung. Die Förderung gliedert sich in 1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 trägt die Stadt Wanzleben-Börde. Es erfolgt die Sanierung des Fachwerks am und im Gebäude, die stark Wetter beanspruchten Seiten des Gebäude werden mit einer hinterlüfteten Holzverschalung verkleidet, eine Balkonsanierung, Errichtung eines Anbau für Duschen, Umbau und Sanierung von Umkleideräumen.

Durchführungszeitraum ist 2022 - 2024

Mobile Videokonferenzsysteme

Aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des REACT-EU-Ansatzes für die Schulen im Land Sachsen-Anhalt erhielt die Stadt Wanzleben – Börde eine Förderung für die Ausstattung der fünf Grundschulen mit mobilen Videokonferenzsystemen. Insgesamt stehen 35.366,68 € zur Verfügung. Davon fördert das Land die Maßnahme mit 30.292,33 €. Die Eigenmittel belaufen sich auf 5.074,35 €. Die Lieferung und Installation von sieben mobilen Videokonferenzsystemen erfolgten Anfang Oktober. Die Grundschulen Klein Wanzleben, Domersleben und Seehausen erhielten jeweils ein System, die Grundschulen in Hohendodeleben und Wanzleben jeweils zwei Systeme. Das digitale Lernen, das bereits in den zurückliegenden Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen hat, ist nun auch in die Grundschulen der Stadt Wanzleben – Börde eingezogen.

GS

Sanierungsarbeiten am Verwaltungsgebäude

Im Rahmen der Städtebauförderung „Förderung von Stadtumbaumaßnahmen – Programmbereich Aufwertung“ erhält die Stadt Wanzleben – Börde eine Förderung für das Bauvorhaben: „Sanierung des Rathauses II“. Insgesamt stehen für die Sanierung 300.000€ € zur Verfügung. Davon sind 100.000€ komplementäre Eigenmittel. Der Bund und das Land fördert diese Maßnahme mit 200.000€. Es erfolgt die Sanierung der Fassade und das Dachgesims mit Dachtragwerk. Weiterhin erfolgt der Umbau des Anbaus zu einem barrierefreien Zugang zum Bürgerbüro im Erdgeschoss.

Durchführungszeitraum 2019-2022

Ansicht Bauschild

Umgestaltung der Trauerhalle in Wanzleben

Das Bauvorhaben „Rollstuhlgerechter Zugang zur Trauerhalle“ in Wanzleben wird durch die LEADER-Aktionsgruppe Bördeland mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums ELER gefördert. Insgesamt stehen 35.782,91 € zu Verfügung. Davon wird die Maßnahme mit 26.830 € gefördert. Die Eigenmittel belaufen sich auf 15.616,91 € (incl. nicht förderfähige Kosten). Es erfolgt die Montage des Hublifts und Stahltreppen. Ebenso wird neue Holztür angebaut und das Umfeld wird entsprechend barrierefrei angepasst.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.

Schwerpunktbereich:   6 b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Maßnahme:                   M7 Dorferneuerung und –entwicklung

                                       FP 6314 Dorfentwicklung ab 2018

Vorhaben:                     Rollstuhlgerechter Zugang zur Trauerhalle

Bewilligungszeitraum: 20.11.2019 – 30.03.2022

Bund fördert Kita in Hohendodeleben

Aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ erhält die Stadt Wanzleben-Börde eine Förderung für die Kita Hohendodeleben. Insgesamt stehen für den Umbau 449.600 € zur Verfügung. Davon fördert der Bund diese Maßnahme mit 242.790 €. Die Eigenmittel belaufen sich auf 206.810 €. Es erfolgt die Erneuerung der Heizungsanlage. Ebenso wird die elektrische Anlage im Nordflügel und im Kellerbereich erneuert. Neben der Erneuerung der sanitären Anlagen erhält die Kita "Sonnenschein" einen barrierefreien Zugang.

Bund fördert Schulen unserer Gemeinde

Eine gute, moderne Bildungsinfrastruktur ist Voraussetzung für ein leistungsstarkes Bildungssystem und ein wichtiger Standortfaktor für Familien und die Wirtschaft. In den vergangenen Jahren hat sich im Bereich der Schulinfrastruktur, deren Errichtung und Instandhaltung eine Aufgabe der kommunalen Schulträger ist, ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsrückstand entwickelt. Um diesen abzubauen, gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen aus Bundesmitteln für Investitionen der finanzschwachen Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.

Die Stadt Wanzleben-Börde kann mit Hilfe der Förderung der Schulinfrastruktur und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen, zwei seiner Grundschulen teilsanieren. Die Zuwendung, ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, wird in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 90 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

1.     Teilsanierung und Barrierefreier Zugang zur Grundschule „An der Burg“ Wanzleben

343.264,77 € Gesamtausgaben, davon zuwendungsfähige Ausgaben 320.792,05 €, der Bund beteiligt sich mit 284.978,92 €. Der Eigenanteil der Stadt Wanzleben-Börde beträgt 58.285,85 € 

  • Barrierefreier Zugang zur Schule, Anbau eines Aufzuges
  • Sanierung der Speiseräume (Wir gestalten eine Mensa).
  • Errichtung einer neuen WC-Anlage mit einem behindertengerechten WC.
  • Errichtung von Umkleideräumen.
  • Teilsanierung des Sanitärtraktes der Sporthalle, Fenster und Fassade

2.     Grundschule „Friedrich von Matthisson“ Hohendodeleben, Brandschutztechnische Ertüchtigung der Treppenhäuser.

92.706,64 € Gesamtausgaben, davon zuwendungsfähige Ausgaben 81.455,65 €, der Bund beteiligt sich mit 73.310,08 €. Der Eigenanteil der Stadt Wanzleben-Börde beträgt 19.396,56 €

  • Rauchschutzelemente
  • Rauchabzüge
Bund GS Wzl
Bund GS Hodo

Europa und Land fördern Spielplatz in Wanzleben

Das Bauvorhaben „Spielplatz Wanzleben – Aufbau von Spielgeräten und Gestaltung der Anlage“ wird durch die LEADER-Aktionsgruppe Bördeland mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums ELER gefördert. Insgesamt stehen 57.439,85 € zu Verfügung. Davon wird die Maßnahme mit 43.079,88 € gefördert. Die Eigenmittel belaufen sich auf 14.359,97 €. Entlang der Lindenpromenade in Wanzleben wird ein neuer Kinderspielplatz entstehen. Es werden neue Spielgeräte angeschafft und installiert sowie Sitzgelegenheiten und Fahrradständer bereitgestellt. Das gesamte Gelände wird gestaltet und mit geeigneter Zuwegung ausgebaut.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020

Schwerpunktbereich:   6 b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Maßnahme:                   M7 Dorferneuerung und –entwicklung

                                       FP 6314 Dorfentwicklung ab 2018

Vorhaben:                     Spielplatz Wanzleben – Aufbau von Spielgeräten und Gestaltung der Anlage

Bewilligungszeitraum: 23.08.2021 – 31.10.2022