Errichtung von Fahrradladestationen mit Stellfläche in der Stadt Wanzleben – Börde und den Ortteilen
Das Bauvorhaben „Errichtung von Fahrradladestationen mit Stellfläche in der Stadt Wanzleben – Börde und den Ortteilen“ wird im Rahmen des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023 – 2027 (GAP-SP) und nach den Regularien des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Intervention LEADER (Interventionscode (MS) – EL-0703) aus Mitteln der Europäischen Union und Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
Insgesamt stehen 7.800,00 € zu Verfügung. Davon wird die Maßnahme mit 6.169,56 € gefördert. Die Eigenmittel belaufen sich auf 1.630,44 € (incl. nicht förderfähige Kosten).
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER in Sachsen-Anhalt
(Richtlinie LEADER 2023 bis 2027)
RdErl. Des MF vom 01.03.2024 (MBl. LSA. 2024, 175
Schwerpunktbereich: FP 8701 – Umsetzung von Vorhaben der ländlichen Entwicklung im Rahmen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien
Maßnahme: Errichtung von Fahrradladestationen mit Stellfläche in der Stadt Wanzleben – Börde und den Ortsteilen Seehausen und Hohendodeleben
FP 8701 Umsetzung von Vorhaben der ländlichen Entwicklung
Bewilligungszeitraum: 14.07.2025 – 30.08.2026