Gewerbeamt

Anzeigepflicht gemäß § 14 der Gewerbeordnung besteht, wenn ein selbständiger Gewerbebetrieb

  • begonnen wird. Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich zur Gewerbeanmeldung zu erscheinen, kann Ihr Gewerbe auch von einer anderen Person mittels einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht angemeldet werden.
  • der Betrieb innerhalb der Stadt Wanzleben-Börde verlegt wird,
  • ein weiteres Gewerbe hinzugenommen wird
  • der Gegenstand des Gewerbebetriebes gewechselt wird,
  • eine Teilabmeldung der Tätigkeit erfolgt,
  • der Gegenstand des Gewerbes erweitert wird,
  • eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle angefangen wird,
  • ein gesamter Gewerbebetrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle aufgegeben oder in eine andere Gemeinde verlegt wird oder ein Teilhaber ausscheidet.

Rechtsformen, Gebühren und Voraussetzungen

Einzelunternehmen:

eine einzelne natürliche Person gründet ein Gewerbe

Mitzubringen sind:
  • deutsche Staatsangehörigkeit: Personalausweis
  • ausländische Staatsangehörigkeit: Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung
  • Gebühr: 15,00 – 60,00 €

GbR:

mindestens zwei natürliche Personen gründen ein gemeinsames Gewerbe Voraussetzung: der Betriebssitz muss der Selbe sein. Jeder Gesellschafter ist anzeigepflichtig!

Mitzubringen sind:
  • Personalausweis
  • Gesellschaftervertrag (falls vorhanden)
  • Gebühr: je Gesellschafter 15,00 – 60,00 Euro

OHG:

alle geschäftsführenden Gesellschafter, das sind i.d.R. alle Gesellschafter müssen eine Gewerbeanzeige erstatten!

Mitzubringen sind:
  • Personalausweis
  • Gesellschaftervertrag oder Handelsregisterauszug
  • Gebühr: je Gesellschafter 15,00 – 60,00 Euro

KG:

jeder persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) und jeder Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis muss eine Anzeige erstatten!

Mitzubringen sind:
  • Personalausweis
  • Gesellschaftervertrag oder Handelsregisterauszug
  • Gebühr: je Gesellschafter 15,00 – 60,00 Euro

GmbH:

eine GmbH ist eine juristische Person. Anzeigepflichtig ist die GmbH und deren Geschäftsführer.

Mitzubringen sind:
  • die persönlichen Daten der Geschäftsführer
  • Ausweis der Geschäftsführer
  • Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichtes (falls noch nicht vorhanden, der Notarvertrag)
  • Gebühr: 15,00 - 60,00 Euro

GmbH & Co.KG:

es handelt sich hier um eine Personengesellschaft. Anzeigepflichtig ist somit die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Co.KG

Mitzubringen sind:
  • die persönlichen Daten der Geschäftsführer
  • Ausweis der Geschäftsführer
  • Handelsregisterauszüge des zuständigen Amtsgerichtes
  • Handelsregisterauszug GmbH (HRB...)
  • Handelsregisterauszug GmbH & Co.KG (HRA ...) (falls noch nicht vorhanden, der Notarvertrag)
  • Gebühr: 15,00 – 60,00 Euro

Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe

Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel:

  • Gaststättengewerbe
  • Erlaubnis nach § 34 c GewO (Makler- und Bauträger)
  • Bewachungsgewerbe
  • Spielhallen

Handwerksbetriebe

Wer sich in einem Handwerksberuf selbständig machen möchte, muss im Besitz der dafür notwendigen Voraussetzungen sein (z.B. Meisterprüfung, vergleichbar andere anerkannte Prüfung – Ing. – oder Ausnahmebewilligung). Spezielle Auskünfte erteilt hier die Handwerkskammer Magdeburg. Um einen Handwerksbetrieb anzumelden, muss die o.g. Erlaubnis vorliegen.

Kontakt:

Stadt Wanzleben - Börde
Markt 1-2
39164 Wanzleben - Börde

Tel.: 039209/ 447-35
Ansprechpartnerin: Frau Kotter
E-Mail: