Approbation

Leistungsbeschreibung

Wer den Beruf als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in der BRD ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung - der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die höherwertigere Berufszulassung dar.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Die Approbation setzt einen erfolgreichen Studienabschluss in Sachsen-Anhalt oder nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland einen gleichwertigen Ausbildungsstand sowie die persönliche Eignung für die Ausübung des Berufes voraus. Der Antrag auf Erteilung der Approbation ist an keine Frist gebunden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

120,00 EUR bis 265,00 EUR
Die Kosten für die Erteilung der Approbation werden gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Approbation.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes, Zahnarztes, Apothekers, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Sachsen-Anhalt tätig waren.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt