Gewerbeamt
Bitte beachten Sie, dass ein Termin notwendig ist. Diesen können Sie unter 039209/ 447-55 vereinbaren.
Anzeigepflicht gemäß § 14 der Gewerbeordnung besteht, wenn ein selbständiger Gewerbebetrieb
- begonnen wird. Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich zur Gewerbeanmeldung zu erscheinen, kann Ihr Gewerbe auch von einer anderen Person mittels einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht angemeldet werden.
 - der Betrieb innerhalb der Stadt Wanzleben-Börde verlegt wird,
 - ein weiteres Gewerbe hinzugenommen wird
 - der Gegenstand des Gewerbebetriebes gewechselt wird,
 - eine Teilabmeldung der Tätigkeit erfolgt,
 - der Gegenstand des Gewerbes erweitert wird,
 - eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle angefangen wird,
 - ein gesamter Gewerbebetrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle aufgegeben oder in eine andere Gemeinde verlegt wird oder ein Teilhaber ausscheidet.
 
Rechtsformen, Gebühren und Voraussetzungen
Einzelunternehmen:
eine einzelne natürliche Person gründet ein Gewerbe
Mitzubringen sind:
- deutsche Staatsangehörigkeit: Personalausweis
 - ausländische Staatsangehörigkeit: Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung
 - Gebühr: 15,00 – 60,00 €
 
GbR:
mindestens zwei natürliche Personen gründen ein gemeinsames Gewerbe Voraussetzung: der Betriebssitz muss der Selbe sein. Jeder Gesellschafter ist anzeigepflichtig!
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
 - Gesellschaftervertrag (falls vorhanden)
 - Gebühr: je Gesellschafter 15,00 – 60,00 Euro
 
OHG:
alle geschäftsführenden Gesellschafter, das sind i.d.R. alle Gesellschafter müssen eine Gewerbeanzeige erstatten!
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
 - Gesellschaftervertrag oder Handelsregisterauszug
 - Gebühr: je Gesellschafter 15,00 – 60,00 Euro
 
KG:
jeder persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) und jeder Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis muss eine Anzeige erstatten!
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
 - Gesellschaftervertrag oder Handelsregisterauszug
 - Gebühr: je Gesellschafter 15,00 – 60,00 Euro
 
GmbH:
eine GmbH ist eine juristische Person. Anzeigepflichtig ist die GmbH und deren Geschäftsführer.
Mitzubringen sind:
- die persönlichen Daten der Geschäftsführer
 - Ausweis der Geschäftsführer
 - Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichtes (falls noch nicht vorhanden, der Notarvertrag)
 - Gebühr: 15,00 - 60,00 Euro
 
GmbH & Co.KG:
es handelt sich hier um eine Personengesellschaft. Anzeigepflichtig ist somit die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Co.KG
Mitzubringen sind:
- die persönlichen Daten der Geschäftsführer
 - Ausweis der Geschäftsführer
 - Handelsregisterauszüge des zuständigen Amtsgerichtes
 - Handelsregisterauszug GmbH (HRB...)
 - Handelsregisterauszug GmbH & Co.KG (HRA ...) (falls noch nicht vorhanden, der Notarvertrag)
 - Gebühr: 15,00 – 60,00 Euro
 
Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe
Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel:
- Gaststättengewerbe
 - Erlaubnis nach § 34 c GewO (Makler- und Bauträger)
 - Bewachungsgewerbe
 - Spielhallen
 
Handwerksbetriebe
Wer sich in einem Handwerksberuf selbständig machen möchte, muss im Besitz der dafür notwendigen Voraussetzungen sein (z.B. Meisterprüfung, vergleichbar andere anerkannte Prüfung – Ing. – oder Ausnahmebewilligung). Spezielle Auskünfte erteilt hier die Handwerkskammer Magdeburg. Um einen Handwerksbetrieb anzumelden, muss die o.g. Erlaubnis vorliegen.
                                




