Prävention Afrikanische Schweinepest (ASP)

Nach Einschätzung der Experten, ist die Gefahr der Einschleppung der ASP auch in Sachsen-Anhalt hoch. Auch private Schweinehaltungen sind beim Landkreis Börde (Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz) anzuzeigen. Verendet aufgefundene Wildschweine sowie das vermehrte Auftreten von Verlusten oder Krankheitsanzeichen unklarer Ursache bei Hausschweinen sind dem Landkreis unverzüglich zu melden.

Die Anzeige kann formlos unter Angabe folgender Sachverhalte erfolgen:
Anschrift:
Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz Team Veterinärwesen
Triftstraße 9-10 / 39387 Oschersleben (Bode)
Kontakt:
+49 3904 7240-4306

Die aktuelle Entwicklung um die Afrikanischen Schweinepest in Deutschland:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde am 15.07.2021 erstmals bei zwei Hausschweinebeständen in Brandenburg amtlich festgestellt; ein weiterer Betrieb ist seit dem 17.07.2021 betroffen. Hierbei handelt es sich um zwei private Kleinsthaltungen und einen Bio-Betrieb mit ca. 200 Tieren. In der Wildschweinepopulation ist das Virus erstmalig in Deutschland am 10.09.2020 nachgewiesen worden. Das Team Veterinärwesen appelliert: „Um die Einschleppung des Virus in die Hausschweinebestände zu verhindern, sind schweinehaltende Betriebe (auch Privatpersonen) dringlich aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen weiter zu verstärken und den Tierkontakt betriebsfremder Personen herunterzufahren.“
Die Infektion mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung, die fast immer tödlich endet. Der Erreger ist sehr stabil und bleibt in der Umwelt lange infektiös. Daher kann er unter anderem durch rohe oder unzureichend erhitzte Fleischprodukte, kontaminierte Futtermittel, Fahrzeuge, Kleidung und Werkzeuge übertragen werden. Für den Menschen und andere Haustierarten ist die Afrikanische Schweinepest nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko! Ein Impfstoff gegen die ASP ist nicht verfügbar! Verendet aufgefundene Wildschweine sowie das vermehrte Auftreten von Verlusten oder Krankheitsanzeichen unklarer Ursache bei Hausschweinen sind dem Landkreis unverzüglich zu melden.