Umtausch Führerschein-die erste Frist

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 in einen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Je nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum gelten verschiedene Fristen.

Für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 ist der Umtausch bis 19. Januar 2022 vorgeschrieben.