Berufsausübungsgesellschaft anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Um eine Berufsausübungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Berufsausübungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer. 

Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
  • Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater erbracht ist.
  • Die übrigen Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft werden geprüft.
  • Über die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft stellt die zuständige Steuerberaterkammer eine Urkunde aus.
  • Ihre Gesellschaft kann Bezeichnung „Berufsausübungsgesellschaft“ führen.

Voraussetzungen

  • Verbindung von Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten zu einer Berufsausübungsgesellschaft möglich mit Steuerberatern/-innen, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern
  • Unternehmensgegenstand ist insbesondere die Hilfeleistung in Steuersachen
  • die Berufsausübungsgesellschaft befindet sich nicht in Vermögensverfall
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Vorliegen einer vorläufigen Deckungszusage
  • im Gesellschaftsvertrag ist der Ausschluss von Gesellschaftern vorgesehen, die in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen Pflichten des Steuerberatungsgesetzes oder der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung) verstoßen

Welche Gebühren fallen an?

Bearbeitungsgebühr: EUR 550,00

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft können Sie Klage vor dem Finanzgericht einreichen.

Was sollte ich noch wissen?

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Bemerkungen

Steuerberatungsgesellschaft

Kurztext

  • Um eine Berufsausübungsgesellschaft zu gründen, wird die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer benötigt.
  • Für die Anerkennung muss nachgewiesen werden, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird.
  • Mit der Anerkennung wird die Berufsausübungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer. 

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt