Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllte Anzeige

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsfrist.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Was sollte ich noch wissen?

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.

Bemerkungen

BImSchV

Kurztext

  • Anlage zur Betankung von Kraftfahrzeugen (Tankstelle) Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme
  • Tankstellen sind vor der Inbetriebnahme vom Betreiber bei der zuständigen Behörde anzuzeigen
  • zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt