Förderverfahren in der Stadt Wanzleben-Börde

Mobile Videokonferenzsysteme

Aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des REACT-EU-Ansatzes für die Schulen im Land Sachsen-Anhalt erhielt die Stadt Wanzleben – Börde eine Förderung für die Ausstattung der fünf Grundschulen mit mobilen Videokonferenzsystemen. Insgesamt stehen 35.366,68 € zur Verfügung. Davon fördert das Land die Maßnahme mit 30.292,33 €. Die Eigenmittel belaufen sich auf 5.074,35 €. Die Lieferung und Installation von sieben mobilen Videokonferenzsystemen erfolgten Anfang Oktober. Die Grundschulen Klein Wanzleben, Domersleben und Seehausen erhielten jeweils ein System, die Grundschulen in Hohendodeleben und Wanzleben jeweils zwei Systeme. Das digitale Lernen, das bereits in den zurückliegenden Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen hat, ist nun auch in die Grundschulen der Stadt Wanzleben – Börde eingezogen.

GS

Teilsanierung Vereinsheim Bördestadion Stadt Wanzleben

Im Rahmen der Städtebauförderung erhält die Stadt Wanzleben-Börde aus dem Programm 2020 „Förderung des Wachstum und der nachhaltigen Erneuerung“ eine Zuwendung  für die Baumaßnahme „Teilsanierung des Vereinsheim Bördestadion Wanzleben“ Raßbachplatz 2b in der Stadt Wanzleben-Börde. Insgesamt stehen für die Baumaßnahme 412.250,00 € zur Verfügung. Die Förderung gliedert sich in 1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 trägt die Stadt Wanzleben-Börde. Es erfolgt die Sanierung des Fachwerks am und im Gebäude, die stark Wetter beanspruchten Seiten des Gebäude werden mit einer hinterlüfteten Holzverschalung verkleidet, eine Balkonsanierung, Errichtung eines Anbau für Duschen, Umbau und Sanierung von Umkleideräumen.

Durchführungszeitraum ist 2022 - 2024

Teilsanierung Sporthalle Wanzleben

Im Rahmen der Städtebauförderung erhält die Stadt Wanzleben-Börde aus dem Programmjahr 2021: „Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ eine Zuwendung für eine Sanierungsmaßnahme „Grundschule An der Burg Wanzleben – Teilsanierung der Sporthalle“.

Insgesamt stehen für die Maßnahme 230.000,00 € zur Verfügung. Die Förderung gliedert sich in 75% Bund, 15% Land und 10% Stadt Wanzleben-Börde.

Es erfolgt die Teilsanierung des Sozialtraktes, Erneuerung der Fenster, Erneuerung und Dämmung des Dachs, Dämmung der Fassade, herrichten der Außenanlage, barrierefreier Zugang und Erneuerung der Heizungsanlage.

Bauschild Sporthalle GS Wanzleben1

Abbruch des ehemaligen Kantinengebäudes in Seehausen

Im Rahmen der Städtebauförderung erhält die Stadt Wanzleben – Börde aus dem Programm 2020: „Förderung von Lebendigen Zentren“ eine Zuwendung für eine Abrissmaßnahme: „Abbruch des ehemaligen Kantinengebäudes“ an der August-Bebel-Straße 8 im OT Seehausen. Insgesamt stehen für den Rückbau 150.000€ € zur Verfügung. Die Förderung gliedert sich in 1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 trägt die Stadt Wanzleben – Börde. Es erfolgt Gebäudeabbruch und Beräumung der Anlage. Durchführungszeitraum: März 2023 – Juni 2023

Seehausen1

Sanierungsarbeiten am Verwaltungsgebäude

Im Rahmen der Städtebauförderung „Förderung von Stadtumbaumaßnahmen – Programmbereich Aufwertung“ erhält die Stadt Wanzleben – Börde eine Förderung für das Bauvorhaben: „Sanierung des Rathauses II“. Insgesamt stehen für die Sanierung 300.000€ € zur Verfügung. Davon sind 100.000€ komplementäre Eigenmittel. Der Bund und das Land fördert diese Maßnahme mit 200.000€. Es erfolgt die Sanierung der Fassade und das Dachgesims mit Dachtragwerk. Weiterhin erfolgt der Umbau des Anbaus zu einem barrierefreien Zugang zum Bürgerbüro im Erdgeschoss.

Durchführungszeitraum 2019-2022

Ansicht Bauschild

Bund fördert Sanierung des Sockelbereiches

Das Bauvorhaben die Sanierung des Sockelbereiches des Anbaus der Grundschule „An der Burg“ Wanzleben wird aus Mitteln des Bundesprogramm „Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ als Projektförderung finanziert. Insgesamt stehen 84.700,05 € zur Verfügung. Davon wird die Maßnahme mit 59.290,04 € gefördert. Die Stadt Wanzleben-Börde beteiligt sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 25.410,01 €. Zur Erhaltung von 110 Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter.

Der Sockelbereich des Anbaus wird durch die Feuchtigkeitsschäden aus dem Erdreich saniert und zusätzlich mit einer Dämmung versehen.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturaufbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder aus Mitteln des Investitionsprogramms des Bundes RdErl. Des MS vom 27.04.2021

wanzleben an der burg

Europa und Land fördern Spielplatz in Wanzleben

Das Bauvorhaben „Spielplatz Wanzleben – Aufbau von Spielgeräten und Gestaltung der Anlage“ wird durch die LEADER-Aktionsgruppe Bördeland mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums ELER gefördert. Insgesamt stehen 57.439,85 € zu Verfügung. Davon wird die Maßnahme mit 43.079,88 € gefördert. Die Eigenmittel belaufen sich auf 14.359,97 €. Entlang der Lindenpromenade in Wanzleben wird ein neuer Kinderspielplatz entstehen. Es werden neue Spielgeräte angeschafft und installiert sowie Sitzgelegenheiten und Fahrradständer bereitgestellt. Das gesamte Gelände wird gestaltet und mit geeigneter Zuwegung ausgebaut.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020

Schwerpunktbereich:   6 b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Maßnahme:                   M7 Dorferneuerung und –entwicklung

                                       FP 6314 Dorfentwicklung ab 2018

Vorhaben:                     Spielplatz Wanzleben – Aufbau von Spielgeräten und Gestaltung der Anlage

Bewilligungszeitraum: 23.08.2021 – 31.10.2022

Umgestaltung der Trauerhalle in Wanzleben

Das Bauvorhaben „Rollstuhlgerechter Zugang zur Trauerhalle“ in Wanzleben wird durch die LEADER-Aktionsgruppe Bördeland mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums ELER gefördert. Insgesamt stehen 35.782,91 € zu Verfügung. Davon wird die Maßnahme mit 26.830 € gefördert. Die Eigenmittel belaufen sich auf 15.616,91 € (incl. nicht förderfähige Kosten). Es erfolgt die Montage des Hublifts und Stahltreppen. Ebenso wird neue Holztür angebaut und das Umfeld wird entsprechend barrierefrei angepasst.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.

Schwerpunktbereich:   6 b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Maßnahme:                   M7 Dorferneuerung und –entwicklung

                                       FP 6314 Dorfentwicklung ab 2018

Vorhaben:                     Rollstuhlgerechter Zugang zur Trauerhalle

Bewilligungszeitraum: 20.11.2019 – 30.03.2022

Europa und Land fördern Sporthalle in Seehausen

Investitionsort:
Gartenstraße 5 b, 39164 Stadt Wanzleben – Börde    

Bauherr:
Stadt Wanzleben – Börde
Markt 1 -2
39164 Stadt Wanzleben – Börde

Planung:
aris arts gmbh
Hohe Straße 11
39164 Wanzleben – Börde

Bewilligungszeitraum:      28.02.2019 – 31.03.2022

Gesamtinvestition:           480.601,54 € 

davon Fördermittel:         432.541,39 € für Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit.

Die Investition wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und aus Eigenmitteln der Stadt Wanzleben – Börde   finanziert.

Das Vorhaben umfasst die energetische Ertüchtigung des Gebäudes durch Wärmedämmmaßnahmen an dem Gebäudedach, Erneuerung der Anlagentechnik und Einbau energiesparender Beleuchtung. Durch diese Investitionsmaßnahme soll ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Energieeffizienz geleistet werden. Der Erhalt und die energetische Sanierung der Sporthalle leisten für den Schulstandort auch einen wesentlichen Beitrag zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raums.

Logos Stark III
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Sanierung der Straße Pförtchen, Dreileben

Das Bauvorhaben „Sanierung der kommunalen Straße „Pförtchen“ im Ortskern Dreileben“ wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Insgesamt stehen 276.542,58 € zu Verfügung. Davon wird die Maßnahme mit 207.400,00 € gefördert. Die Eigenmittel belaufen sich auf 69.142,58 €. Es erfolgt die Erneuerung der Straße Pförtchen in den Bereichen: Untergrundverbesserung, Herstellung einer Mischverkehrsfläche (Fahrbahn und Gehweg ungetrennt), Oberflächenentwässerung, Erneuerung der alten Beleuchtung.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.

Schwerpunktbereich:   6 b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Maßnahme:                   M7 Dorferneuerung und –entwicklung

                                      FP 6314 Dorfentwicklung ab 2018

Vorhaben:                     Sanierung der kommunalen Straße Pförtchen

                                      im Ortskern Dreileben

Bewilligungszeitraum:  01.08.2019 – 30.06.2022