Beratung zu SED-Unrecht in Wanzleben

Betroffene von SED-Unrecht – dazu gehören u. a. aus politischen Gründen Inhaftierte, in Kinder- und Jugendheime oder Jugendwerkhöfe Eingewiesene, aus dem Grenzgebiet Zwangsausgesiedelte, an ihrer schulischen und beruflichen Entwicklung gehinderte Menschen oder Opfer von Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit – haben seit Inkrafttreten der Reform der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze zum 1. Juli 2025 deutlich verbesserte Rehabilitierungs- und Entschädigungsmöglichkeiten. Der Aufarbeitungsbeauftragte berät die Betroffenen und unterstützt sie bei den erforderlichen Antragsverfahren. Zudem könnten Bürgerinnen und Bürger über ihn die Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes beim Stasi-Unterlagen-Archiv beantragen.
Im Rathaus Wanzleben, bietet der Aufarbeitungsbeauftragte wieder in Kooperation mit der Stadt Wanzleben Beratungen - auch für Bürger des Bördelandkreises - zu diesen Themen an.
Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt, ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Für die Anmeldungen gelten die üblichen Bürozeiten.
Eine Anmeldung ist unter Telefon 0391 / 5 60-15 05 oder E-Mail (info@lza.lt.sachsen-anhalt.de) erforderlich.