Abstimmungsscheinantrag

wahl

Sie haben als abstimmungsberechtigte/r Bürger/-in die Möglichkeit, online einen Abstimmungsschein zur Teilnahme an der Briefabstimmung oder zur Abstimmung in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises elektronisch zu beantragen.

Sie müssen im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Abstimmungsbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind.

Mit dem Vordruck auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung oder auch per Email mit den notwendigen Angaben bzw. mit dem aufgedruckten QR-Code können Abstimmungsscheine und Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden.

Hinweis: Aus gegebenem Anlass wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die reguläre Beantragung eines Abstimmungsscheines  für den Bürgerentscheid bis zum Freitag, 20. Februar 2026 um 18 Uhr möglich ist. 

Weiterhin der Hinweis, dass  z.B. bei plötzlicher Erkrankung eine Beantragung von Abstimmungsscheinen noch am Abstimmungstag, 22. Februar 2026 bis 15 Uhr möglich ist.

Sind Briefabstimmungsunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Abstimmungsscheine noch bis Samstag, 21. Februar 2026, 12:00 Uhr bei der Gemeinde beantragt werden.

Nachfolgender Link führt Sie zum Online-Abstimmungsscheinantrag.

Zum ONLINE-ABSTIMMUNGSSCHEINANTRAG >>>

Sollten Sie keine Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten haben und glauben, abstimmungsberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Kontaktdaten: