Stipendium für Studierende
Die Stadt Wanzleben - Börde vergibt zum 01.10.2026
ein Stipendium für Studierendeder Fachrichtung Zahnmedizin
Bewerbungsfrist: 08.10.2026
Starte deine Zukunft in der Zahnmedizin - bewirb dich jetzt
- Die Förderung beträgt 500 € monatlich pro Studenten/in.
- Die Förderung wird pauschal und ohne Zweckbindung gewährt.
- Gefördert wird ein Zahnmedizinstudium an einer deutschen Universität.
- Auch ein Studium an der Universität Pécs (Ungarn) ist förderfähig, sofern der Studienplatz durch die KZV LSA gefördert wird.
- Nach dem Studium besteht die Verpflichtung, als Zahnarzt/Zahnärztin in der Stadt Wanzleben - Börde tätig zu werden.
- Die Tätigkeit kann in eigener Praxis oder als Angestellte/r erfolgen.
- Die Tätigkeitspflicht besteht mindestens für die Dauer der erhaltenen Förderung.
IHR PROFIL
- Abiturzeugnis
- Nachweis über die Zulassung zum Zahnmedizinstudium auf einem durch die KZV LSA geförderten Studienplatz an der Universität Pécs oder Nachweis über die Zulassung zum Zahnmedizinstudium an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland
- Motivationsschreiben hinsichtlich der späteren zahnärztlichen Tätigkeit in der Stadt Wanzleben - Börde
- Lebenslauf
INTERESSIERT?
… dann bewerben Sie sich noch heute!
Ihre schriftliche Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 08.10.2026 per E-Mail an
Betreff: „Bewerbung Stipendium Zahnmedizin Stadt Wanzleben - Börde“
ein oder senden diese postalisch an
Stadt Wanzleben - Börde
Kennwort: „Bewerbung Stipendium Zahnmedizin Stadt Wanzleben - Börde“
Markt 1 - 2
39164 Wanzleben - Börde
Sachgebiet Personal.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die entsprechenden Nachweise und Unterlagen bei. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können dazu führen, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.
Die Gesamtgröße der Bewerbung sollte 10 MB nicht überschreiten und in einem kompakten PDF-Format zusammengefasst werden.
Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie:
für Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:
Herr Drevenstedt, Tel.: 039209/447-16
Frau Ziegler, Tel.: 039209/447-32
für fachliche Fragen:
Herr Filly, Tel.: 039209/447-22
WEITERE INORMATIONEN
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach Maßgabe des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Mitglieder des Einsatzdienstes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde können bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bevorzugt berücksichtigt werden, sofern nicht überwiegende rechtlich schützenswerte Gründe in der Person einer anderen Bewerberin oder eines anderen Bewerbers entgegenstehen.
Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nur zurückgeschickt werden, wenn Sie uns einen ausreichend frankierten, mit Adresse versehenen Rückumschlag in angemessener Größe einreichen. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern grundsätzlich nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzgerecht vernichtet. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungskosten nicht erstattet werden.




