Information über den Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses
Information über den Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses für Abschnitt A1 des Gleichstromvorhabens SuedOstLink (Bundesbedarfsplangesetz-Vorhaben Nr. 5 u. 5a) und die weiteren Baumaßnahmen
A. Vorhaben
Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Sie verbindet den Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem Netzverknüpfungspunkt Isar bei Landshut. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“).
Der SuedOstLink besteht aus zwei im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 02.06.2021 genannten Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a (südlicher Teil). Der Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt A1 des SuedOstLinks wurde am 31. März 2025 durch die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde gefasst.
Der Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses für Abschnitt A1 erteilt Baurecht für den Verlauf der Trasse durch den nördlichen Teil von Sachsen-Anhalt. Die Trasse führt 88 Kilometer vom Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt bei Magdeburg bis auf Höhe Könnern im Salzlandkreis.
Der Konverter am Netzverknüpfungspunkt in Wolmirstedt befindet sich bereits im Bau und wurde im Oktober 2022 gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt.
Ein Überblick zum Projekt SuedOstLink findet sich im Internet unter
B. Baudurchführung
Die Bauaktivitäten für die Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a erfolgen durch die von 50Hertz beauftragten Unternehmen und umfassen die paarweise Verlegung von vier Schutzrohren. Dies erfolgt im offenen Grabenbau sowie, wo geschlossene Querungen erforderlich sind, im horizontalen Spülbohrverfahren oder dem Rohrvortriebverfahren. In die Schutzrohre werden in einem zweiten Schritt an definierten Punkten bis zu zwei Kilometer lange Erdkabelstücke eingezogen und miteinander verbunden.
Zu den Vorhaben gehören die Errichtung einer kombinierten Kabelübergangs- und Kabelabschnittsstation im Landkreis Börde östlich von Niederndodeleben in der Gemeinde Hohe Börde sowie eine Kabelabschnittsstation bei Golbitz (Stadt Könnern). Diese Anlagen sind wichtig für die Inbetriebnahme und Überwachung der Kabelsysteme. Zudem sind in regelmäßigen Abständen Oberflurschränke zur Ortung im Fehlerfall erforderlich. Die technischen Anlagen sind Teil des Planfeststellungsbeschlusses.
Mit Eigentümern und Bewirtschaftern, die von den Baumaßnahmen und dem späteren Betrieb des SuedOstLinks tangiert werden, schließt 50Hertz Vereinbarungen vor Beginn der Arbeiten, die unter anderem Höhe und Umfang etwaiger Entschädigungen regeln. Zudem informiert 50Hertz die Eigentümer und Bewirtschafter spätestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten auf ihren Flächen.
Für die Baumaßnahmen werden öffentliche sowie private Straßen und Wege genutzt.
C. Zeitraum
Auf Basis von Einzelgenehmigungen nach Paragraf 44c Energiewirtschafsgesetz (EnWG) wurden bereits seit Anfang 2024 vorgezogen einzelne Baumaßnahmen im Abschnitt A1 umgesetzt.
Die Arbeiten auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses sind im April 2025 gestartet.
Nach derzeitiger Planung soll die Inbetriebnahme des Leitungssystems von Vorhaben Nr. 5 im Jahr 2027 beginnen. Die Inbetriebnahme des Leitungssystems von Vorhaben Nr. 5a (südlicher Teil) ist abhängig von der Realisierung des Projekts SuedOstLink+ (Vorhaben Nr. 5a, nördlicher Teil) und erfolgt voraussichtlich 2030.
D. Gesetzesgrundlage
Grundlage für das Genehmigungsverfahren und den Planfeststellungsbeschluss ist das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).
Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigte sind nach Paragraf 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zur Duldung der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung von Stromnetzen verpflichtet. Im Falle der Verweigerung kann 50Hertz bei der zuständigen Behörde die Duldung durchsetzen.
E. Ansprechpartner bei Fragen
Bei Fragen und Mitteilungen steht 50Hertz gerne zur Verfügung.
Ansprechpartnerin ist Kathleen Vahl, T: +49 (0)30 5150-3108, E-Mail: sol-kontakt@50hertz.com