Bürgermelder

Unser neuer Bürgermelder ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wanzleben-Börde eine schnelle und einfache Online-Meldung verschiedener Schadenfälle im Gebiet der Stadt.

Personenbezogene Daten werden nur zur Bearbeitung der Meldung genutzt und nicht veröffentlicht oder weitergegeben.

Bei der Adresseingabe des Schadens bitte auf den genauen Ortsteil achten!

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Anfragen neben dem normalen Tagesgeschäft nicht immer sofort beantwortet werden können und dass die abschließende Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadt Wanzleben-Börde

Schäden im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze)
Der Schaukasten in Bottmersdorf ist weg. Wann sind die nächsten Sitzungen ? Beste Grüße

Antwort:
Vielen lieben Dank für den Hinweis. Der Schaukasten wurde auf Grund einer Baumaßnahme auf die andere Straßenseite versetzt. Nach Beendigung der Bauarbeiten erhält er seinen ursprünglichen Stadort zurück.
Geantwortet am: 05.06.2026 11:10 Uhr
defekte Straßenbeleuchtung
Straßenlaterne vor dem Haus Trift 8 geht an und aus.

Antwort:
Vielen Dank für die Information. Ich habe diese an den Elektriker weitergeleitet.
Geantwortet am: 02.06.2026 13:53 Uhr
defekte Straßenbeleuchtung
Parkplatz Remkerslebener Str in Klein Wanzleben ist die Straßenlaterne defekt

Antwort:
Vielen Dank für die Information. Ich habe diese weitergeleitet.
Geantwortet am: 02.06.2026 09:04 Uhr
defekte Straßenbeleuchtung
Guten Tag, die Straßenlaterne Birkenweg 5/6 in 39164 Wanzleben-Börde ist defekt. Mit freundlichen Grüßen
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Antwort:
Vielen Dank für die Information. Ich habe diese weitergeleitet.
Geantwortet am: 22.05.2026 09:01 Uhr
Grünflächen/Bäume
Hallo, ich nutze oft den Weg zwischen Wanzleben und Bottmersdorf an der Sarre entlang, dort musste ich jedoch feststellen das die dort abgestellten Bienenvölker (sehr dicht) immer aggressiver werden und mich ohne Grund attackieren und stechen. Dürfen diese so dicht und so vielzählig dort abgestellt werden?! Danke LG
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Antwort:
Sehr geehrte Frau Hoffmann, der Sachverhalt ist uns bereits bekannt. Die Aufstellung ist in diesem Fall zulässig.
Geantwortet am: 22.05.2026 11:53 Uhr