Förderverfahren in der Stadt Wanzleben-Börde

Sanierung der Engen Straße, Dreileben

Das Bauvorhaben „Straßenbau Enge Straße in Dreileben“ wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) unter Beteiligung des Bundes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert. Insgesamt stehen 184.978,94 € zu Verfügung. Davon wird die Maßnahme mit 129.073,93 € gefördert. Die Eigenmittel belaufen sich auf 55.905,01 € (inkl. nicht förderfähige Ausgaben). Es erfolgt eine zum Teil grundhafte Erneuerung der Verkehrsanlage Enge Straße in Dreileben (156 m Länge). Das betrifft die Teileinrichtungen Fahrbahn, Randstreifen, Gehweg, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.

Schwerpunktbereich:    Integrierte ländliche Entwicklung

Maßnahme:                   FP 6314 Dorferneuerung und –entwicklung

Vorhaben:                     Straßenbau Enge Straße in Dreileben

Bewilligungszeitraum:  22.11.2019 – 08.12.2021

Bund fördert Kita in Hohendodeleben

Aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ erhält die Stadt Wanzleben-Börde eine Förderung für die Kita Hohendodeleben. Insgesamt stehen für den Umbau 449.600 € zur Verfügung. Davon fördert der Bund diese Maßnahme mit 242.790 €. Die Eigenmittel belaufen sich auf 206.810 €. Es erfolgt die Erneuerung der Heizungsanlage. Ebenso wird die elektrische Anlage im Nordflügel und im Kellerbereich erneuert. Neben der Erneuerung der sanitären Anlagen erhält die Kita "Sonnenschein" einen barrierefreien Zugang.

Bund fördert Schulen unserer Gemeinde

Eine gute, moderne Bildungsinfrastruktur ist Voraussetzung für ein leistungsstarkes Bildungssystem und ein wichtiger Standortfaktor für Familien und die Wirtschaft. In den vergangenen Jahren hat sich im Bereich der Schulinfrastruktur, deren Errichtung und Instandhaltung eine Aufgabe der kommunalen Schulträger ist, ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsrückstand entwickelt. Um diesen abzubauen, gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen aus Bundesmitteln für Investitionen der finanzschwachen Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.

Die Stadt Wanzleben-Börde kann mit Hilfe der Förderung der Schulinfrastruktur und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen, zwei seiner Grundschulen teilsanieren. Die Zuwendung, ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, wird in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 90 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

1.     Teilsanierung und Barrierefreier Zugang zur Grundschule „An der Burg“ Wanzleben

343.264,77 € Gesamtausgaben, davon zuwendungsfähige Ausgaben 320.792,05 €, der Bund beteiligt sich mit 284.978,92 €. Der Eigenanteil der Stadt Wanzleben-Börde beträgt 58.285,85 € 

  • Barrierefreier Zugang zur Schule, Anbau eines Aufzuges
  • Sanierung der Speiseräume (Wir gestalten eine Mensa).
  • Errichtung einer neuen WC-Anlage mit einem behindertengerechten WC.
  • Errichtung von Umkleideräumen.
  • Teilsanierung des Sanitärtraktes der Sporthalle, Fenster und Fassade

2.     Grundschule „Friedrich von Matthisson“ Hohendodeleben, Brandschutztechnische Ertüchtigung der Treppenhäuser.

92.706,64 € Gesamtausgaben, davon zuwendungsfähige Ausgaben 81.455,65 €, der Bund beteiligt sich mit 73.310,08 €. Der Eigenanteil der Stadt Wanzleben-Börde beträgt 19.396,56 €

  • Rauchschutzelemente
  • Rauchabzüge
Bund GS Wzl
Bund GS Hodo