Vereine und Kirchengemeinden aufgepasst!
Zuschuss für Projekte und Vereinsarbeit
Am 01.01. diesen Jahres ist unsere neue Richtlinie zur Kultur- und Vereinsförderung in Kraft getreten.
Eingetragene gemeinnützige Vereine und Kirchengemeinden haben bis zum 30.06. diesen Jahres die Möglichkeit, für die Jahre 2023 und 2024 einen Zuschuss für Projekte und Vereinsarbeit zu beantragen.
Die Richtlinie sowie den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.
Nähere Auskünfte erteilt Fr. Block unter der Rufnummer 039209 447 59.
10.05.2023